Das Büro des Generalstaatsanwalts hat die Fertigstellung der ersten Phase der Errichtung des Einheitlichen Registers für Personen, die Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit und sexuelle Unversehrtheit von Minderjährigen begangen haben, bekannt gegeben. Das Register dient als automatisierte elektronische Datenbank und gewährleistet die Erfassung, Speicherung, Schutz, Buchführung, Suche und Zusammenfassung von Informationen über Personen, die Straftaten in dieser Kategorie begangen haben. Es soll als Abschreckung gegen Wiederholungstaten dienen und enthält derzeit Informationen über mehr als 600 Straftäter. Der Zugriff auf das Register wird Strafverfolgungsbehörden, Schulleitern und Kindergartendirektoren, Leitern regionaler Verwaltungen sowie kommunalen Behörden gewährt. Das Register umfasst auch Personen, deren Verurteilungen gemäß dem Gesetz aufgehoben oder gelöscht wurden.